Wegerecht – Segel-Lexikon
Definition: Wegerecht in der Schifffahrt
Das Wegerecht regelt die ‚Vorfahrt‘ unter Schiffen auf dem Wasser. Die Ausweichregeln zwischen Maschinenboot und Segelschiff können unter Ausweichregeln nachgelesen werden.
Zwischen Segelschiffen gilt das Wegerecht der Seestraßenordnung (bzw. bei einer Regatta das Wegerecht der Internationalen Wettsegelbestimmungen) bzw. die Verordnungen für bestimmte Reviere oder Wasserstraßen.
Es müssen folgende Begriffe auseinander gehalten werden: Segelfahrzeug und Maschinenfahrzeug (Defintion unter Segelfahrzeug – Maschinenfahrzeug), Luvyacht (Definition Luvyacht) und Leeyacht (Definition Leeyacht), Überholer und Kurshalter und tiefgangsbehindertes Fahrzeug, sowie Manöver des letzten Augenblicks.