Tiefgangbehindertes Fahrzeug – Segel-Lexikon
Definition: Tiefgangbehindertes Fahrzeug in der Schifffahrt
Nach der SeeStrO 1972 SeeStrOV Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen wird das tiefgangbehinderte Fahrzeug folgendermaßen definiert:
h) Der Ausdruck „tiefgangbehindertes Fahrzeug“ bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. Siehe auch Ausweichregeln