Manövrierunfähiges Fahrzeug

Manövrierunfähiges Fahrzeug – Segel-Lexikon

Definition: Manövrierunfähiges Fahrzeug im Wegerecht

Das manövrierunfähige Fahrzeug wird von der Seestrassenordnung wie folgt definiert:
SeeStrO 1972 SeeStrOV Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
f) Der Ausdruck „manövrierunfähiges Fahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Es ist klar, daß alle anderen Schiffe einem manövrierunfähigem Fahrzeug ausweichen müssen. Siehe auch: AusweichregelnWegerecht

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