Fischereifahrzeug – Segel-Lexikon
Definition: Fischereifahrzeug in der Seefahrtsordnung
Das Fischereifahrzeug ist nach der Seefahrtsordnung definiert als:
SeeStrO 1972 SeeStrOV Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes:
d) Der Ausdruck „fischendes Fahrzeug“ (Fischereifahrzeug) bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche dieManövrierfähigkeit nicht einschränken.
Ausweichregeln – Wegerecht