Rundumlicht

Rundumlicht – Segel-Lexikon

Definition: Rundumlicht in der Seefahrt

Das Rundumlicht ist ein Lichterzeuger, der über den ganzen Horizont sichtbar ist. Deshalb wird das Rundumlicht auch so hoch angebracht, daß es eben aus allen Richtungen gut sichtbar ist. Das Rundumlicht kennzeichnet z.B. Ankerlieger, Kleinfahrzeuge oder Lotsenfahrzeuge – das Rundumlicht ist hierbei weiß. Ist es rot kennzeichnet es z.B. ein Fahrzeug mit einer (Fahr-)Störung. Es wird auch Vollkreislaterne genannt.

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