Segel-Lexikon – Segelschule
Definition von: abblenden
Das Abblenden ist ein Vorgang, bei dem die Schiffslichter, die vom Schiff wegleuchten, ausgeschaltet oder verdunkelt werden. So soll verhindert werden, daß andere Schiffe geblendet oder getäuscht werden. Aber auch die eigene Besatzung könnte beim Ausgucken durch die eigenen Lichter geblendet werden.
Weiterhin gibt es bei Schiffen (Marine, Zoll, Polizei) die Order abblenden, wenn der eigene Standort nicht preisgegeben werden soll.